Allgemeine Reisebedingungen

Vereinbarung über geführte Self-Drive-Touren von Quo Vadis 4x4 Tours

Version: Juni 2026

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ("Bedingungen") regeln alle geführten Self-Drive-Touren ("Touren"), die von Quo Vadis 4x4 Tours ("wir", "uns", "unser"), tätig im südlichen und zentralen Afrika, angeboten werden. Durch die Buchung einer Tour erklären Sie sich (der "Teilnehmer", "Reisende", "Gast" oder "Sie") damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

1. Definitionen

  • Reiseveranstalter: Jacques Fouche Team Ventures CC handelnd unter dem Namen Quo Vadis 4x4 Tours.
  • Teilnehmer / Reisender: Jede Person, die eine Tour bucht oder an ihr teilnimmt.
  • Hauptreisender (Lead Traveler): Die Person, die die Buchung im Namen einer Gruppe oder eines Mitreisenden vornimmt.
  • Mietpartner: Ein von uns empfohlener, externer, unabhängiger Autovermieter.
  • Fahrzeug: Ein gemietetes Allradfahrzeug (4x4), das nicht im Eigentum von Quo Vadis 4x4 Tours steht oder von uns bereitgestellt wird.
  • Geführte Self-Drive-Tour: Eine Reiseroute im Konvoi-Stil, bei der die Reisenden ihr eigenes oder ein gemietetes Allradfahrzeug fahren und dabei von unserem Tourleiter geführt werden.

2. Die Natur unserer Touren

Unsere Touren sind abenteuerbasierte Offroad-Expeditionen in abgelegene Gebiete und herausfordernde Umgebungen. Diese Touren können Offroad-Fahrten, Schotterpisten (Gravel Roads), Sand, Schlamm, Flussüberquerungen, Begegnungen mit Wildtieren, Grenzübertritte, lange Fahrtstrecken, wechselnde Wetterbedingungen und einen eingeschränkten Zugang zu Notfall- oder Reparaturdiensten beinhalten.

Mit der Durchführung Ihrer Buchung erkennen Sie an, dass die Teilnahme an dieser Art von Reise mit inhärenten Risiken im Freien und auf Reisen verbunden ist, die typisch für 4x4-Reisen im südlichen Afrika sind.

Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, haftet Quo Vadis 4x4 Tours nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen, Verletzungen oder zusätzliche Kosten, die durch Reisebedingungen in abgelegenen Gebieten, Fahrzeugzwischenfälle, Wildtiere, Wetter, Straßenzustände, Grenzverzögerungen oder durch Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern entstehen. Nichts in diesen Bedingungen schließt Rechte aus, die nach südafrikanischem Recht gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.

3. Fahrzeuganmietung (Wichtig)

3.1 Wir stellen keine Fahrzeuge zur Verfügung

Quo Vadis 4x4 Tours besitzt, betreibt, verwaltet oder stellt die während der Touren genutzten Fahrzeuge nicht bereit. Sie mieten Ihr 4x4-Fahrzeug direkt bei unseren empfohlenen Mietpartnern oder einem Anbieter Ihrer Wahl. Mietverträge, Kautionen, Versicherungen, Selbstbehalte, Schadensersatzansprüche, Bergungskosten, Abschleppdienste und damit zusammenhängende Streitigkeiten verbleiben in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers und/oder des jeweiligen Mietwagenanbieters.

3.2 Über Quo Vadis 4x4 Tours organisierte Fahrzeuganmietung

Wird eine Fahrzeuganmietung über Quo Vadis 4x4 Tours organisiert, schließt der/die Reisende einen Mietvertrag mit der Autovermietung ab und akzeptiert deren Bedingungen. Quo Vadis 4x4 Tours fungiert hierbei ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Verantwortung für diesen Mietvertrag. Für die Fahrzeugmietkomponente Ihrer Buchung gelten daher die Stornobedingungen der Autovermietung. Vor Ort unterzeichnet der Reisende den Vertrag mit der Autovermietung und hinterlegt die erforderliche Kaution per Kreditkarte.

3.3 Ihr Vertrag besteht mit der Autovermietung

Ihr Mietvertrag, Ihre Versicherung und Ihre finanziellen Verpflichtungen (einschließlich Kautionen und Selbstbehalten) bestehen ausschließlich zwischen Ihnen und der Autovermietung, nicht mit Quo Vadis 4x4 Tours. Im Falle eines Zwischenfalls wird das Team von Quo Vadis 4x4 Tours im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nicht für Fahrzeugpannen, mechanische Defekte, Offroad-Schäden, Versicherungsstreitigkeiten, Abschleppkosten oder die Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen haften.

3.4 Ihre Pflichten

  • Verstehen Sie Ihren Mietvertrag und Ihren Versicherungsschutz.
  • Zahlen Sie alle Mietkosten, Schäden, Kautionen und Selbstbehalte direkt an die Autovermietung.
  • Fahren Sie verantwortungsbewusst und innerhalb Ihrer Fähigkeiten.

4. Anforderungen an den Fahrer

Alle Fahrer müssen:

  • Im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in den Zielländern akzeptiert wird.
  • Ein grundlegendes Maß an Vertrauen in das Führen eines 4x4-Fahrzeugs besitzen.
  • Körperlich und geistig fit für die Reise sein.
  • Stets den Anweisungen und Ratschlägen des Tourleiters folgen.

Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zum Ausschluss von der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung führen.

Wir möchten, dass Sie sich hinter dem Steuer vollkommen unterstützt fühlen. Obwohl das Fahren eines 4x4-Fahrzeugs in diesen Terrains einige Grundlagen erfordert, werden Sie nicht auf sich allein gestellt sein. Wir beginnen mit einer praktischen Einführung, die zeigt, was man in einem Allradfahrzeug tun (und absolut nicht tun) sollte. Wenn Sie stecken bleiben oder sich unsicher fühlen, sind wir da, um Ihnen zu helfen.

5. Buchung und Zahlung

5.1 Buchung

Eine Buchung gilt als bestätigt, sobald:

  • Wir Ihr vollständig ausgefülltes Buchungsformular erhalten haben, das über unsere Website eingereicht wurde, womit Sie bestätigen, dass Sie die Allgemeinen Reisebedingungen im Namen aller Personen Ihrer Gruppe gelesen, verstanden und akzeptiert haben, und
  • Ihre Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen nach dem Rechnungsdatum bei uns eingegangen ist.

Wenn Dienstleistungen von Drittanbietern Teil Ihrer Buchung sind, gelten auch die Standardbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dies ist besonders wichtig für "Sonstige Reisevereinbarungen", bei denen Quo Vadis 4x4 Tours nur als Vermittler zwischen Ihnen und den jeweiligen Leistungsträgern auftritt. Kopien der Bedingungen der Anbieter können schriftlich angefordert werden. Der Hauptreisende ist für alle Zahlungen und die gesamte Kommunikation verantwortlich.

5.2 Anzahlung und Zahlungsplan

Bei der Buchung verlangen wir eine Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtpreises der Buchung. Wir senden Ihnen dann eine Bestätigungsrechnung zu, mit deren Erhalt ein Vertrag zustande kommt. Sie müssen die Bestätigungsrechnung sorgfältig prüfen. Wenn Sie Fehler feststellen (z. B. einen Tippfehler), kontaktieren Sie uns bitte sofort; spätere Änderungen unterliegen den üblichen Änderungsgebühren.

Die Zahlung des Restbetrags, wie auf Ihrer Bestätigungsrechnung ausgewiesen, muss spätestens 42 Tage vor Ihrer Ankunft bei uns eingehen. Wenn Sie innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt buchen, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. Wenn Sie die Zahlung nicht rechtzeitig leisten, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren und die geleistete Anzahlung einzubehalten.

Endgültige Reiseunterlagen (einschließlich Unterkunfts-, Campingplatz- und Mietwagenunterlagen) werden erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung freigegeben. Bitte beachten Sie, dass die Autovermietung eine Kaution per Kreditkarte verlangen kann, bevor sie das Fahrzeug übergibt. Diese wird in der Regel nach unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet. Wir können Sie über den ungefähren Betrag beraten, dieser Betrag kann jedoch nicht vor Ihrer Ankunft im Voraus bezahlt werden.

6. Stornierung durch den Reisenden (Prozentual gestaffelt)

Wenn Sie eine bestätigte Buchung stornieren müssen, müssen Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren. Um die von den Leistungsträgern erhobenen Verwaltungs- und Stornogebühren sowie das Risiko zu decken, dass wir die Tour nicht weiterverkaufen können, erheben wir Stornogebühren wie unten aufgeführt. Wenn Sie unabhängig eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, können Sie die von uns erhobenen Gebühren möglicherweise von Ihrer Versicherung zurückfordern.

Wenn Sie Ihre bestätigte Buchung (oder einen Teil davon) stornieren, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Mehr als 90 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtreisepreises.
  • 61 bis 90 Tage vor Reiseantritt: der höhere Betrag von entweder 50 % des Gesamtreisepreises oder der Verlust der Anzahlung.
  • 31 bis 60 Tage vor Reiseantritt: der höhere Betrag von entweder 75 % des Gesamtreisepreises oder der Verlust der Anzahlung.
  • 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt: 100 % des Gesamtreisepreises.

Hinweis: Diese Stornogebühren gelten für alle Buchungen, es sei denn, eine Buchung umfasst Leistungen oder Dienstleistungen, für die die eigenen Stornobedingungen eines Anbieters die oben genannten Sätze übersteigen. In diesem Fall werden Ihnen etwaige zusätzliche Stornogebühren zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt.

(b) "Sonstige Reisevereinbarungen": Wenn Sie stornieren müssen, müssen Sie sich direkt an uns wenden. Die Stornogebühren variieren je nach den gebuchten Leistungen und werden zum Zeitpunkt der Buchung deutlich angegeben. In allen Fällen wird eine Mindeststornogebühr von €100 (oder dem Gegenwert) erhoben, ungeachtet des Wertes der stornierten Leistung. In einigen Fällen kann es sein, dass für bestimmte Leistungen nach erfolgter Buchung überhaupt keine Rückerstattung mehr möglich ist.

7. Änderungen durch den Reisenden

Sämtliche Änderungswünsche (Reiseroute, Unterkunft, Daten) unterliegen der Verfügbarkeit und können zusätzliche Kosten verursachen. Wenn ein Teilnehmer die Tour vorzeitig verlässt, verspätet ankommt oder eine Aktivität verpasst, wird keine Rückerstattung gewährt. Wenn Sie eine Änderung an einer bestätigten Buchung vornehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Sie vor der Umsetzung über die finanziellen Auswirkungen der Änderung informieren. Hinweis: Eine Änderung des Abreisedatums nach erfolgter Bestätigung wird als Stornierung und Neubuchung gewertet, nicht als bloße Änderung.

8. Änderungen durch Quo Vadis 4x4 Tours

Aufgrund der Natur von Abenteuerreisen kann es gelegentlich erforderlich sein, Änderungen an den Reisevereinbarungen vorzunehmen. Wir werden Sie über alle wesentlichen Änderungen zum Zeitpunkt der Buchung oder so schnell wie möglich danach informieren, falls Sie bereits gebucht haben. Sollte eine wesentliche Änderung erforderlich sein (z. B. eine Änderung des Reiseziels), haben Sie die Wahl zwischen:

  • (i) der Annahme der Änderung;
  • (ii) der Annahme einer Alternative (falls verfügbar); oder
  • (iii) dem Erhalt einer vollständigen Rückerstattung aller gezahlten Gelder.

Führt eine Änderung zu einer Verringerung der Gesamtkosten, werden wir eine entsprechende Rückerstattung vornehmen. Wir können eine angemessene Entschädigung für auferlegte Änderungen anbieten, vorausgesetzt, die Änderung resultiert nicht aus Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

(b) "Sonstige Reisevereinbarungen": Wenn wir ausschließlich als Vermittler auftreten, werden wir möglicherweise nicht vor Ihrer Reise über eine wesentliche Änderung informiert. Wenn wir benachrichtigt werden, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, bieten wir Ihnen eine Alternative an, sofern verfügbar, oder eine Rückerstattung für die betroffene Komponente. Wenn Ihre gewählte Alternative mehr kostet, müssen Sie die Differenz bezahlen.

9. Stornierung durch uns

Wir sind bestrebt, die von Ihnen gebuchten Reisevereinbarungen ohne Änderungen durchzuführen. Stornierungen können jedoch aufgrund von Änderungen durch Leistungsträger außerhalb unserer Kontrolle notwendig werden. Einige Touren erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Wenn nicht genügend Buchungen eingehen, behalten wir uns das Recht vor, die 4x4-Tour zu stornieren, werden dies jedoch mindestens acht Wochen vor Reiseantritt tun. Wenn Ihre Reisevereinbarungen storniert werden müssen, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren und Ihnen eine Alternative oder eine vollständige Rückerstattung anbieten. Dies stellt die Grenze unserer Haftung Ihnen gegenüber dar. Wenn wir Ihre Pauschalreise aufgrund anderer Umstände stornieren müssen, können wir eine zusätzliche Entschädigung anbieten, sofern dies als angemessen erachtet wird.

(b) "Sonstige Reisevereinbarungen": In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Buchung aus einem anderen Grund als der Nichtzahlung storniert werden muss, erfolgt eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge, abzüglich etwaiger Änderungsgebühren oder Versicherungsprämien.

10. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Wird Quo Vadis 4x4 Tours durch höhere Gewalt an der Erfüllung der Vereinbarung gehindert, sind wir berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, Kosten oder Zinsen.

Unter höherer Gewalt versteht man unter anderem: Krieg oder Kriegsgefahr; Naturkatastrophen; Streiks, Bummelstreiks und Aussperrungen; Feuer; Unfall oder Krankheit des Personals; Betriebsstörungen; behindernde gesetzliche Bestimmungen sowie alle anderen Umstände, die nicht ausschließlich von unserem Willen abhängen.

Im Falle höherer Gewalt kann Quo Vadis 4x4 Tours den Vertrag für den nicht ausführbaren Teil durch eine schriftliche Erklärung auflösen.

11. Medizinische, Gesundheits- und Fitnessanforderungen

Sie müssen:

  • In guter körperlicher Verfassung sein.
  • Keine Beschwerden haben, die eine Teilnahme verhindern.
  • Uns zum Zeitpunkt der Buchung über alle medizinischen Probleme informieren.
  • Die notwendigen Medikamente mitbringen.
  • Eine gültige Krankenversicherung mit Deckung für medizinische Evakuierung besitzen.

Das Versäumnis, medizinische Beschwerden offenzulegen, kann zum Ausschluss von der Tour führen.

12. Reise- und Krankenversicherung

Alle Teilnehmer müssen über Folgendes verfügen:

  • Eine umfassende Krankenversicherung.
  • Deckung für medizinische Evakuierung (Rettungsflüge/Ambulanz).
  • Deckung für Rückführung (Repatriierung).
  • Eine Reiseversicherung, die Stornierung, Verlust und Diebstahl abdeckt.

Der Abschluss einer Reise-, Gepäck- und Reiseunfallversicherung ist obligatorisch. Wir empfehlen zudem eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass Sie wegen Krankheit oder familiären Umständen nicht abreisen können oder die Reise abbrechen müssen. Erwägen Sie eine Deckung für medizinische Kosten und Unfälle (einschließlich Notrettung), Diebstahl/Verlust und Schäden am Gepäck (einschließlich Reisedokumenten, Wertgegenständen und Geld).

Es kann wichtig sein, einen Mitreisenden in die Reiserücktrittsversicherung einzuschließen und gegebenenfalls eine Entschädigung für eine "zusammengesetzte Reise" in Betracht zu ziehen. Die Deckung unterscheidet sich je nach Versicherer. Prüfen Sie vor der Abreise, ob die Aktivitäten, an denen Sie teilnehmen möchten, von Ihrem Versicherer abgedeckt sind. Teilen Sie Quo Vadis 4x4 Tours vor der Abreise die relevanten Versicherungsdaten mit (Name des Versicherers, Policennummer und Notrufnummer). Eine entsprechende Fahrzeugversicherung muss direkt mit der Autovermietung vereinbart werden.

13. Sicherheit und Risikoakzeptanz

13.1 Risiken durch Wildtiere

Die Touren führen durch Wildnisgebiete, in denen es zu Begegnungen mit Wildtieren kommen kann. Die Teilnehmer müssen alle Sicherheitsanweisungen strikt befolgen.

13.2 Offroad- und 4x4-Risiken

Zu den Risiken gehören:

  • Fahrzeugschäden.
  • Steckenbleiben im Gelände.
  • Sand-, Schlamm- und Wasserüberquerungen.
  • Reisen in extrem abgelegene Gebiete.

Die Teilnahme erfolgt vollkommen auf eigene Gefahr.

13.3 Wetterrisiken

Die Bedingungen können sich rasch ändern. Anpassungen des Reiseziels und der Route können im Interesse der Sicherheit notwendig werden.

14. Unsere Haftung

Quo Vadis 4x4 Tours haftet nicht für:

  • Fahrzeugschäden.
  • Verzögerungen durch Pannen.
  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug.
  • Medizinische Kosten.
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck.
  • Fahrlässiges Fahrverhalten von Teilnehmern.
  • Verletzungen durch Wildtiere oder Umweltfaktoren.
  • Handlungen oder Unterlassungen von Autovermietungen, Unterkunftsbetrieben oder anderen Drittanbietern.

Quo Vadis 4x4 Tours übernimmt die Verantwortung für Tod, Verletzung oder Krankheit, die durch fahrlässige Handlungen und/oder Unterlassungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter (sowie der unserer Leistungsträger und Subunternehmer) im Rahmen ihrer Beschäftigung bei der Durchführung Ihrer Tour verursacht werden. Wir zahlen eine Entschädigung, die derjenigen entspricht, die von einem zuständigen Gericht zugesprochen würde. Wir zahlen jedoch keine Entschädigung, wenn die Verletzung, die Krankheit oder der Tod auf Ihr eigenes Verschulden, das Verschulden einer nicht an der Pauschalreise beteiligten Person oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das auch mit aller Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar gewesen wäre.

Sie müssen uns so schnell wie möglich nach einem Ereignis kontaktieren, um eine vollständige Untersuchung zu ermöglichen. Diese Haftung gilt nicht für Aktivitäten, die eine eigene Haftungsfreistellung (Indemnity) erfordern und unter die Haftung eines Drittanbieters fallen; für diese Aktivitäten müssen Sie gegebenenfalls vom jeweiligen Anbieter bereitgestellte Freistellungsformulare unterzeichnen.

"Sonstige Reisevereinbarungen": Wenn Quo Vadis 4x4 Tours ausschließlich als Vermittler auftritt, übernehmen wir keine Haftung für irgendeinen Aspekt dieser Reisevereinbarungen und akzeptieren keine Haftung für Verluste, Personenschäden oder Tod, wie auch immer diese verursacht wurden, außer wenn diese durch unsere eigene nachgewiesene Fahrlässigkeit verursacht wurden.

15. Reisepässe, Visa, Impfungen und Grenzanforderungen

Sie sind persönlich verantwortlich für:

  • Gültige Reisepässe.
  • Erforderliche Visa.
  • Grenzüberschreitende Fahrzeugdokumente (falls zutreffend).
  • Reisedokumente für Kinder (falls zutreffend).
  • Einhaltung der Zoll- und Einwanderungsgesetze.

Wir haften nicht, wenn Ihnen die Einreise an einer Grenze verweigert wird.

Der Reisende ist persönlich dafür verantwortlich, im Besitz aller erforderlichen gültigen Reisedokumente zu sein, wie z. B. eines gültigen Reisepasses, der Visa und eines (internationalen) Führerscheins, falls erforderlich. Der Reisende muss die Anwendbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Dokumente bei den zuständigen Institutionen und Behörden selbst überprüfen. Quo Vadis 4x4 Tours lehnt jede Haftung in dieser Hinsicht ab.

Die Beantragung und Beschaffung des erforderlichen Visums liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Quo Vadis 4x4 Tours haftet nicht, wenn der Reisende aufgrund von Mängeln in den Reisedokumenten nicht an der Reise (oder Teilen davon) teilnehmen kann, einschließlich der Fälle, in denen ein Visum verweigert oder nicht rechtzeitig beantragt wurde.

Auf Anfrage kann Quo Vadis 4x4 Tours Links zu Websites mit Informationen über Impfungen und Gesundheitsvorschriften bereitstellen. Diese Informationen müssen vom Reisenden stets selbst bei den zuständigen Behörden überprüft werden. Aus den von uns bereitgestellten Informationen können keine Rechte abgeleitet werden. Die Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, medizinischen Rat bei einer entsprechenden Klinik oder einem Arzt einzuholen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Impfungen und Prophylaxen (z. B. Malariapillen) rechtzeitig vor der Reise durchgeführt bzw. beschafft werden.

16. Reisen mit Kindern

Familien, die mit Kindern unter 18 Jahren von und nach Südafrika reisen, müssen zusätzlich zu einem gültigen Reisepass und Ticket eine ungekürzte (internationale) Geburtsurkunde (unabridged birth certificate) der minderjährigen Reisenden mitführen. Zusätzliche Regeln gelten, wenn die Eltern nicht gemeinsam reisen (z. B. wenn Sie aufgrund von Scheidung, Sorgerecht, Adoption oder dem Tod eines Elternteils allein mit einem Kind reisen). Dies ist nicht auf Südafrika beschränkt; besondere Regeln für das Reisen mit Kindern gelten auch in anderen afrikanischen Ländern. Wenden Sie sich immer im Voraus an die zuständige Botschaft oder das Konsulat.

17. Exkursionen durch Dritte

Alle Aktivitäten, die Sie unabhängig (nicht über uns) buchen, erfolgen auf eigene Gefahr. Wir sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Verzögerungen oder Leistungsmängel externer Anbieter.

18. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht von Südafrika. Mit der Buchung einer Tour bei Quo Vadis 4x4 Tours bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an sie gebunden zu sein.

19. Allgemeine Bestimmungen

19.1 Salvatorische Klausel (Severability)

Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung (oder dieser Teil) in dem Mindestmaße als geändert, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung (oder der Teil) als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung (oder eines Teils davon) unter dieser Klausel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

19.2 Gesamte Vereinbarung

Diese Bedingungen (zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung und allen Dokumenten, auf die hierin ausdrücklich Bezug genommen wird) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Quo Vadis 4x4 Tours in Bezug auf die Tour dar und ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Korrespondenzen, Zusicherungen oder Vereinbarungen. Sie erkennen an, dass Sie sich nicht auf Erklärungen, Versprechen, Zusicherungen oder Darstellungen verlassen haben, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder den darin einbezogenen Dokumenten festgehalten sind.

19.3 Kein Verzicht (No Waiver)

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung von Quo Vadis 4x4 Tours bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs im Rahmen dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses (oder ein anderes) Recht oder diesen Rechtsbehelf dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem autorisierten Vertreter von Quo Vadis 4x4 Tours unterzeichnet ist. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs steht der weiteren Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht entgegen.

20. Datenschutzerklärung – Buchungen/Anfragen

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Anfrage/Buchung zu bearbeiten und zu verwalten, Sie bezüglich Ihrer Reservierung zu kontaktieren, Betrug zu verhindern und unsere Dienstleistungen durch interne Analysen zu verbessern. Wir können Ihre Daten an vertrauenswürdige Betreiber/Dienstleister (z. B. Unterkunfts-/Transportpartner, Buchungs-/Zahlungs-/IT-Anbieter) weitergeben, jedoch nur soweit dies zur Erfüllung Ihrer Buchung oder zur Durchführung unseres Betriebs erforderlich ist. Falls zutreffend, können Ihre Daten außerhalb Südafrikas verarbeitet oder gespeichert werden (beispielsweise durch Cloud-/Buchungsanbieter). Wir ergreifen Schritte, um einen angemessenen Schutz für alle grenzüberschreitenden Datenübertragungen zu gewährleisten. Wir setzen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen ein, um Ihre Informationen zu schützen, und beschränken den Zugriff auf autorisiertes Personal und zugelassene Dienstleister. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung.

Mit der Buchung einer Tour bei Quo Vadis 4x4 Tours bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Reisebedingungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an sie gebunden zu sein.